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Die Norm

Die Norm FitSafe verdankt ihre Entstehung zwei Faktoren:

  • Einerseits verlangt ein Prinzip von Normung, dass eine Norm stets den Entwicklungen des Marktes folgen muss. Tut dies eine Norm nicht, kann sie eines der wichtigsten Ziele von Normung, nämlich Richtlinie und Orientierung zu sein, nicht mehr erfüllen.
  • Andererseits löste eine Grundsatzdiskussion im Rahmen der Bemühungen um eine europäische Norm für Fitnesscenter eine Betrachtung von „Fitnesscentertraining“ aus, die weit über den berühmten Tellerrand hinausging.

Das herausragende Merkmal der Marktentwicklung der letzten Jahre war der starke Zuwachs an Mitgliedern und Centern. So hat die Mitgliederzahl allein in den letzten fünf Jahren um etwa einen Drittel zugenommen. Die deutlich gestiegene Zahl an Mitgliedern ist für die Branche zwar wirtschaftlich erfreulich, aber sie bringt auch neue Herausforderungen mit sich. Die Fitnessbevölkerung und natürlich deren Bedürfnisse und Wünsche sind deutlich heterogener geworden und müssen deshalb auch mit einer grösseren Vielfalt von Dienstleistungen befriedigt werden. Eine Norm, welche sich an einer Standarddienstleistung orientiert, kann die Branche nicht mehr abbilden.

Betrachtet man Fitnesstraining – weil man das antiquierte Image der Hanteln stemmenden Kraftmenschen definitiv hinter sich gelassen hat –  einmal nicht mehr als etwas Exotisches, Schwieriges und Gefährliches, sondern ganz nüchtern und objektiv, ergibt sich nämlich ein völlig anderes Bild:

  • Beim Muskel- und Krafttraining müssen hohe Muskelspannungen erzielt werden – meist durch das Überwinden hoher Widerstände in Form von relativ grossen Gewichten im Vergleich zum Alltag.
  • Die Bewegungsgeschwindigkeit ist beim Muskel- und Krafttraining im Vergleich zu Alltagsbewegungen aber ebenfalls tief; d.h. die Belastungen auf den passiven Bewegungsapparat deshalb in der Regel auch tief.
  • Die Bewegungen selbst sind im Vergleich zu Alltagsbewegungen sehr einfach und koordinativ nicht anspruchsvoll.

Beim Herz-Kreislauftraining im Fitnesscenter ist die Ungefährlichkeit sogar noch auffälliger:

  • Das Laufen oder Marschieren auf einem Laufband, auf dem keinerlei Unebenheiten drohen und keine Hindernisse auftauchen, welche besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, ist sozusagen noch einfacher als gewöhnliches Laufen und Marschieren.
  • Dass Fahren auf einem stationären Bike einfacher und ungefährlicher ist als auf der Strasse im Verkehr, muss nicht speziell wissenschaftlich bewiesen werden.

Auch die Statistik der Beratungsstelle für Unfallverhütung belegt die relative Ungefährlichkeit von Fitnesstraining. Selbst beim – im Vergleich zur Sportart Nummer 1 Fussball – gewiss nicht besonders verletzungsträchtigen Sport Tennis das  Verletzungs- und Beschwerderisiko doppelt so hoch wie bei Fitnesstraining.

Es waren dann im Verlaufe des europäischen Normungsprozesses bezeichnenderweise branchenfremde Personen aus der Hotellerie, welche angesichts dieser Tatsachen die entscheidenden Fragen stellte. Dabei war ihr Beweggrund nicht eine Analyse der Branche, sondern schlicht die Tatsache, dass grosse Hotels ab einem gewissen Qualitätsgrad heute auch Möglichkeiten für Fitnesstraining bieten müssen. Die Hotelvertreter waren schlicht in Sorge, dass eine europäische Norm wirtschaftlich unverträgliche Fesseln mit sich bringen könnte, als sie fragten: „Warum muss denn immer jemand zuschauen?“ Autofahren und Radfahren ist doch nicht nur viel schwieriger, sondern auch gefährlicher als Fitnesstraining, und trotzdem schaut nicht immer jemand zu!

Eine Beurteilung von Fitnesstraining auf der Basis eines nach allen Regeln der Kunst durchgeführten Risiko Assessments, ergibt ein eindeutiges Bild. Ein sicheres Training und eine sichere Trainingsumgebung können durch geeignete vorbeugende Massnahmen und einem Notfallmanagement für das Rest-Risiko durchaus sichergestellt werden, ohne das dauernd jemand zuschaut.

So entstand die Norm FitSafe, deren Hauptziel ein sicheres Fitnesstraining in einer sicheren Trainingsumgebung ist – unabhängig davon, ob die Kunden junge oder ältere, mit einem höheren Gesundheitsrisiko belastete Menschen sind, ob es sich dabei um leistungsorientierte, trainingskompetente Fitnessenthusiasten oder um trainingsungewohnte, rein gesundheitsorientierte Neulinge handelt. FitSafe ist eine Norm, welche sich Sicherheit als eines der ursprünglichsten Ziele von Normung, auf die Fahne geschrieben hat – und diese Sicherheit bei Einhaltung der Anforderung der Norm auch während Trainingszeiten garantieren kann, während denen keine im Dienste oder im Auftrag des Centers stehende Person physisch auch im Center anwesend ist.

Die Kriterien

Die Kriterien/Anforderungen der Norm „FitSafe“

Allgemeine Bemerkungen
Normen sind in einem gewissen Sinne Gesetze und deshalb für den Laien genau wie Gesetze nicht immer leicht lesbar. Deshalb sind in der Folge, die Anforderungen der Norm „FitSafe“ leserfreundlich formuliert und zusammengefasst.

Sie können sich über jene Anforderungen der Norm FitSafe, die Sie besonders interessieren, ein genaueres Bild machen, indem Sie auf die für Sie interessanten Kriterienbereiche klicken!

Kundenvertrag, Vertragswesen und offizielle Dokumente

Die Anforderungen von FitSafe sind sehr liberal und folgen dem Normungsprinzip, dass in einer Norm keine Anforderungen festgelegt werden sollen, wenn bereits entsprechende gesetzliche Bestimmungen vorliegen.

Das heisst, dass das Center

  • seine Rechtsform mit einem Handelsregisterauszug nachweisen muss;
  • über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen muss und diese Tatsache durch je eine Kopie der Police sowie des Zahlungsnachweise der Prämie für die aktuell gültige Laufzeit der Police belegen muss;
  • dem Kunden die Möglichkeit geben muss, sich vor Vertragsunterzeichnung umfassend und im Detail (Vertragsstudium / Vertragsunterbrechung etc.) über das Centerangebot zu informieren.

Hygiene und Reinlichkeit

Das Center ist verpflichtet, alle Reinigungstätigkeiten bezüglich der Infrastrukturen (Trainingsbereiche, falls vorhanden Umkleide- und Sanitärräumlichkeiten sowie Rezeptions-/Thekenbereich inklusive der Böden) und der Trainingsgeräte für das Muskel-Skelett- bzw. Kraft- sowie für das Herz-Kreislauftraining in einem schriftlichen Reinigungsplan festzuhalten und gemäss diesem Plan durchzuführen oder von einer Reinigungsfirma durchführen zu lassen.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung „Hygiene und Reinlichkeit“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Verfügung gestellt.

Fluchtwege und Fluchttüren

Fluchtwege und Fluchttüren müssen gekennzeichnet und freigehalten sein.

Die Fluchttüren müssen von innen unverschlossen sein.

Temperatur und Luftfeuchtigkeit

Bei Verhältnissen, welche auf Grund der herrschenden Temperatur und Luftfeuchtigkeit gemäss den wissenschaftlichen Erkenntnissen die Thermoregulation beim Training beeinträchtigt ist, muss das Center auf dieses Gefährdungspotential hinweisen.

Gesundheitsbezogene Risikoabklärung

Das Center muss jedem Kunden und jeder Kundin eine gesundheitsbezogene Risikoabklärung mit einem geeigneten Gesundheitsfragebogen anbieten.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung „Gesundheitsbezogene Risikoabklärung“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Verfügung gestellt.

Handlungsanweisung zur gesundheitsbezogenen Risikoabklärung

Das Center muss über eine schriftlich vorhandene, standardisierte Handlungsanweisung verfügen, welche alle weiteren Behandlungsschritte mit den Kunden in Abhängigkeit von Ablehnung oder Annahme des Angebotes für eine gesundheitsbezogene Risikoabklärung zur Feststellung der medizinischen Trainingsunbedenklichkeit festhält.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung „Handlungsanweisung zur gesundheitsbezogenen Risikoabklärung“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Verfügung gestellt.

Sicherstellung der Trainingskompetenz

Das Center muss die Trainingskompetenz der Kunden sicherstellen.

Die Trainingskompetenz der Kunden ist dann sichergestellt, wenn diese die Trainingsgeräte vorschriftsgemäss benutzen und das Festlegen der Trainingsbelastungen genauso wie die Übungsauswahl (= Trainingsprogramm) gemäss den Erkenntnissen der Trainingslehre und den individuellen Trainingszielen korrekt vornehmen können.

Instrumente zur Sicherstellung der Trainingskompetenz

Zur Sicherstellung der Trainingskompetenz muss das Center über eine schriftlich vorhandene, standardisierte Handlungsanweisung verfügen, die festlegt, welches einerseits die Handlungen zur Überprüfung einer von Kundenseite deklarierten Trainingskompetenz, und andererseits die Handlungen zur Erstellung der Trainingskompetenz durch Instruktion und Anweisung sind.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung „Instrumente zur Sicherstellung der Trainingskompetenz“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Verfügung gestellt.

Das Verhältnis von Trainingszeiten mit aktiver Kundenpflege zu Trainingszeiten ohne aktive Kundenpflege

Das Verhältnis von Trainingszeiten mit aktiver Kundenpflege zu jenen ohne aktive Kundenpflege ist in Abhängigkeit von der gesamten Trainingswochenstundenzahl festgelegt:

• 100% = gesamte Trainingsstundenzahl pro Woche

• 58.5% = Wöchentliche Trainingsstundenzahl ohne aktiver Kundenpflege

• 41.5% = Wöchentliche Trainingsstundenzahl mit aktive Kundenpflege

Diese 41.5% wöchentliche Trainingsstundenzahl mit aktiver Kundenpflege kann wie folgt erbracht werden:

      • mindestens die Hälfte der 41.5% der wöchentlichen Trainingsstundenzahl mit aktiver Kundenpflegestunden muss durch Nahbetreuung erbracht werden, d.h. es muss mindestens eine Person mit Trainings- und AED-Kompetenz im Auftrag des Centers physisch im Center anwesend ist.
      • höchstens die Hälfte der 41.5% der wöchentlichen Trainingsstundenzahl mit aktiver Kundenpflegestunden kann durch Fernbetreuung erbracht werden, d.h. während den Trainingsstunden mit Fernbetreuung muss mind. eine Person mit Trainings- und AED-Kompetenz im Auftrag des Centers mit Kamerabildern die Trainierenden im Center beobachten und nötigenfalls mit Ihnen in Kontakt treten können. Dazu muss eine Zwei-wegkommunikationsmöglichkeit vorhanden sein, über welche auch die Trainierenden im Center mit der Person, die im Auftrag des Centers die Fernbetreuung innehat, Kontakt aufnehmen können.
      • maximal 30% der 41.5% der wöchentlichen Trainingsstundenzahl mit ak-tiver Kundenpflegestunden kann durch Nahbeaufsichtigung erbracht werden, d.h. es muss mindestens eine Person mit mindestens AED-Kompetenz im Auftrag des Centers physisch im Center anwesend ist.
      • maximal 20% der 41.5% der wöchentlichen Trainingsstundenzahl mit ak-tiver Kundenpflegestunden kann durch Fernbeaufsichtigung erbracht werden, d.h. den Trainingsstunden mit Fernbetreuung muss mind. eine Person mit mindestens AED-Kompetenz im Auftrag des Centers die Trai-nierenden im Center über Kamerabildern beobachten und nötigenfalls mit Ihnen in Kontakt treten können. Dazu muss eine Zweiwegkommuni-kationsmöglichkeit vorhanden sein, über welche auch die Trainierenden im Center mit der Person, die im Auftrag des Centers die Fernbetreuung innehat, Kontakt aufnehmen können.

Notfallkompetenz beim Notfallmanagement mit anwesendem Personal

Das Center hat folgende Anforderungen zu erfüllen:

Ein/eine Mitarbeiter/in muss ausdrücklich als die verantwortliche Person (= Emergency Manager) für die Organisation und Planung der im Notfall zu treffenden Massnahmen und der dazu nötigen organisatorischen, infrastrukturellen und materiellen Vorbereitun-gen und Voraussetzungen während der betreuten Öffnungszeiten bestimmt und Quali-Cert schriftlich gemeldet werden.

Diese/dieser Notfallverantwortliche/r muss im Center für Notfallangelegenheiten wei-sungsbefugt sein.

Allen andern Mitarbeiter/innen des Centers muss diese/dieser Notfallverantwortliche/r bekannt sein.

Während der betreuten Trainingszeiten des Centers muss immer mindestens ein/eine Mitarbeiter/in mit gültiger BLS-AED-Ausbildung physisch im Center präsent sein

Der/die Mitarbeiter/in, welche die BLS-AED-Präsenz sichert, muss aber nicht unbedingt Trainer/in oder Instruktor/in sein und auch nicht unbedingt auf der Trainingsfläche arbei-ten.

Die BLS-AED-Ausbildung ist dann gültig,

  • wenn sie im laufenden Jahr oder in einem der beiden Vorjahre ausgestellt wurde,
  • wenn auf dem Ausweis kein explizites Gültigkeitsende vermerkt ist, dass vor dem ta-gesaktuellen Datum liegt
    und
  • wenn der Ausweis von einer Ausbildungsinstitution ausgestellt wurde, die SRC-zertifiziert ist oder deren BLS-AED-Lehrgang über das „European CPR-AED Certificate“ vom First Aid Education Euro-pean Network gemäss den Richtlinien des European Red Cross/Red Crescent Guidelines (ECAC) verfügt und die entsprechenden Ausweise das ECAC-Logo tragen oder über eine vergleichbare Qualifikation ausweist.

Notfallorganisation beim Notfallmanagement mit anwesendem Personal

Für die personelle Organisation im Notfall muss im Center ein schriftlicher Gesamtmass-nahmenplan für den medizinischen Notfall wie auch für Feuernotfall vorhanden sein.

Für den Fall, dass bei einem medizinischen Notfall oder Feuernotfall zwei oder mehr im Dienste des Centers stehende oder in dessen Auftrag handelnde Personen im Center an-wesend sind, muss der Gesamtmassnahmenplan auch aufgeteilt auf zwei Rollen in zwei schriftlich vorhandenen Teilmassnahmenplänen für den medizinischen Notfall wie auch für Feuernotfall vorhanden sein.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zu den Anforderungen „Notfallorganisation beim Notfallmanagement mit anwesendem Personal“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterial zur Verfügung gestellt.

Notfalltraining, Notfälle und Protokollierung

Es müssen jährlich mindestens zwei Notfalltrainings im Abstand von mindestens drei Monaten durchgeführt, protokolliert und die Protokolle archiviert werden. Wenigstens eines der beiden Notfalltrainings muss die Anwendung des Automatischen Externen Defibrillators (AED) mit beinhalten.

Das Center muss Notfälle, die sich im Center tatsächlich ereignen, protokollieren und die Protokolle archivieren.

Für die Protokollierung von Notfalltrainings und eigentlichen Notfällen müssen Protokoll-vorlagen verfügbar sein:

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zu den Anforderungen „Notfalltraining, Notfälle und Protokollierung“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterial zur Verfügung gestellt.

Notfallapotheke / Notfallkoffer

Die Notfallapotheke / der Notfallkoffer muss für unterschiedliche Notfallsituationen mit vorgeschriebenen Inhalten bestückt sein. Unter nachfolgendem Link ist die Inhaltsliste der Notfallapotheke / des Notfallkoffers downloadbar.

Notfallkoffer_Inhalte_FitSafe_dt

Die Detailbestimmungen für den Automatischen Externen Defibrillator (AED) sind unter dem nachfolgenden Link downloadbar.

Detailbestmmungen_AED_FitSafe_dt

Weiteres Notfallmaterial

Für das Notfallmanagement muss im Center für den Notfall nachfolgendes Material vorhanden sein:

  • gut sichtbare relevante Telefonnummern für den Notfall;
    Diese für den Notfall relevanten Telefonnummern müssen von allen Telefonen aus sichtbar oder auf den Telefonen selbst angebracht sein.
  • kabelloses Telefon oder Handy;
  • in Telefonnähe ein leicht lesbares Meldeschema mit Wegbeschreibung zum Fitness-center für die Rettungskräfte.

Das Meldeschema mit Wegbeschreibung für externe Rettungskräfte muss mindestens folgende Informationen enthalten:

– Adresse
– genaue Zufahrt zum Fitnesscenter auf den letzten 100 Metern
– genaue Lage des Eingangs

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zu den Anforderungen „Weite-res Notfallmaterial“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterial zur Verfügung gestellt.

Notfallinfrastrukturen

Das Center stellt sicher, dass

  • aus jedem Trainingsbereich bzw. Trainingsraum Hilfe herbeigerufen werden kann.
    Hilfsmittel zur Herbeirufung von Hilfe können beispielsweise eine direkte Telefonlinie, ein Alarmknopf, eine Trillerpfeife, eine Gegensprechanlage, Überwachungskamera/s, Rufen sein.
  • ein mit einer Trage zugänglicher Lagerungsbereich entweder vorhanden oder inner-halb einer Minute bereitstellbar ist.
    Falls der Lagerungsbereich abschliessbar ist, darf er entweder nicht abgeschlossen werden oder die Schlüsselzugänglichkeit muss gewährleistet sein.

Notfallmanagement während unbeaufsichtigten Trainingsstunden

Während unbeaufsichtigten Trainingszeiten, während denen kein im Dienste des Centers stehendes oder in dessen Auftrag handelndes Personal im Center anwesend ist, dienen alle Anforderungen der weiteren Minimierung des Risikos und dem Funktionieren der Rettungskette „Entdecken – Alarmieren – Intervenieren“.

Zutrittssystem

Das Center muss über ein Zutrittssystem verfügen, welches durch Autorisierung, Authenti-sierung und Authentifizierung sicherstellt, dass während den unbeaufsichtigten Trainings-zeiten nur berechtigte Personen Zutritt zu den Trainingsräumlichkeiten erhalten.

Dieses Zutrittssystem muss erlauben, aus den Centerkunden „Untergruppen“ zu bilden, denen während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten aus unterschiedlichen Gründen (Minderjährige aus Haftungsgründen / medizinische Gründe / fehlende Trainingskompe-tenz) kein Zutritt zu den Trainingsräumlichkeiten gewährt wird.

Kameraüberwachung

Bietet ein Center unbeaufsichtigte Trainingszeiten an, müssen 100% der zugänglichen Trainingsräumlichkeiten kameraüberwacht sein.

Zusätzlich müssen die Eingänge zu den Umkleideräumlichkeiten ebenfalls mit Kamera/s überwacht werden.

Die Kamerabilder müssen aufgezeichnet, aber gemäss den Vorschriften des Datenschutz-gesetzes nach der maximalen Aufbewahrungsdauer gelöscht werden.

24h-Notfallalarmierungssystem

Für die Alarmierung im Rahmen der Rettungskette „Entdecken-Alarmieren-Intervenieren“ muss ein 24-Stunden-Notfall-Alarmierungssystem zur Verfügung stehen.

Spezielle Verhaltensvorschriften während unbeaufsichtigter Trainingszeiten

Das Center muss über schriftliche, als integrierte Vertragsbestandteile deklarierte Verhaltensvorschriften für das Training während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten verfügen, mit welchen centerspezifisch das Risiko zusätzlich minimiert wird.

Dazu kann die Einschränkung der Nutzung gewisser Trainingsgeräte mit einem höheren Gefährdungspotential und/oder das Verbot bestimmter Trainingsformen mit erhöhtem Risiko – beispielsweise Maximalversuche im Krafttraining – gehören.

Instruktion der unbeaufsichtigt Trainierenden

Um das reibungslose Funktionieren der Rettungskette während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten sicherzustellen, muss das Center jede Person, die während den unbeaufsichtigten Öffnungszeiten trainieren will und darf, in den Ablauf der Rettungskette einweisen.

Für diese Einweisung muss eine schriftliche Anweisung vorhanden sein.

Die Einweisung muss mündlich erfolgen und von der Abgabe einer schriftlichen Anwei-sung begleitet sein.

Die Einweisung muss folgende Punkte enthalten:

  • Mit welchen zur Verfügung stehenden Mitteln welche Stellen wie alarmiert werden.
  • Wo sich die entsprechenden Hilfsmittel (Telefone / 24-Stunden-Notfall-Allarmierungssystem) sowie die Informationen zu den zu alarmierenden Stellen befinden.
  • Wo sich die Instrumente und Hilfsmittel zur Intervention (AED / Notfallapotheke) befinden.
  • Welches die zusätzlichen Verhaltensvorschriften für die unbeaufsichtigten Trainingszeiten sind.

Berechnung der qualitativen Mindestwochenstundendotationen

Die qualitativen Mindestwochendotationen berechnen sich einerseits auf der Basis der Mindestwochendotation von Personaleinsatzstunden, andererseits vom prozentualen Anteil jener Muskel-Skelett- bzw. Krafttrainingsstationen an der Gesamtzahl der separaten Stationen, bei denen die durchzuführende Trainingsbewegung fest, d.h. in allen drei möglichen Bewegungsachsen, vorgeben ist.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, erhält es eine Berechnung der Mindestwochendotation an Personaleinsatzstunden, die von Personal mit einem vorgeschriebenen Qualifikationsniveau abzudecken sind, sobald die Analyse der separater Krafttrainingsstationen nach der Art der Bewegungsführung (in allen drei Bewegungsachsen fest vorgegeben oder frei) erfolgt ist.

Der Gerätepark für das Muskel- Skelett- bzw. Krafttraining

Der Trainingsgerätepark des Centers muss die Möglichkeit bieten, ein Muskel-Skelett- bzw. Krafttraining gemäss den Erkenntnissen der Trainingslehre mit den wesentlichen Grundbewegungen durchführen zu können.

Mindestens folgende Bewegungen müssen im Center abgedeckt sein:

a) Obere Extremität

– Stossen (z.B. Bankdrücken)

– Ziehen (z.B. Rudern sitzend)

b) Untere Extremität

– Gesamtstreckung der Beine (z.B. Beinpresse)

– Oberschenkelabduktion (z.B. Abduktion am Gerät / Kabelzug / TRX)

– Oberschenkeladduktion (z.B. Adduktion am Gerät / Kabelzug / TRX)

c) Wirbelsäule

– Lumbalextension (z.B. „Hyperextensions“)

– Lumbal-thoracalflexion (z.B. Situps / Abdominal Crunch am Gerät / Kabelzug/TRX)

– Vertebralrotation (z.B. Torso-Rotation am Gerät/Kabelzug/TRX)

Die oben aufgeführten Trainingsbewegungen/Trainingsübungen (Mehrgelenksbewegungen) für die unteren und oberen Extremitäten können teilweise auch durch zwei oder mehrere Eingelenksbewegungen abgedeckt werden.

Platzierung der Trainingsgeräte für das Muskel- Skelett- bzw. Krafttraining

Falls der Trainingsgerätepark des Centers Geräte gemäss der Normenreihe SN EN ISO 20957ff. enthält, also Geräte, die während der Nutzung als Einheit nicht bewegt werden und die entweder frei auf dem Boden stehen oder am Boden, an der Wand, an der Decke oder an einem anderen festen Aufbau befestigt sind, müssen diese im Center auch gemäss dieser Normenreihe platziert werden:

  • Die für stationäre Trainingsgeräte zur Verfügung stehende Trainingsfläche muss die ungestörte Funktionalität aller Geräte bei gleichzeitiger Benützung zulassen.
  • Die für stationäre Trainingsgeräte zur Verfügung stehende Trainingsfläche muss den ungestörten Zugang zu allen Geräten bei gleichzeitiger Benützung zulassen.
  • Stationäre Trainingsgeräte müssen standsicher aufgestellt sein.

Der Gerätepark für das Herz-Kreislauftraining

Der Trainingsgerätepark des Centers muss die Möglichkeit bieten, ein wirkungsvolles Herz-Kreislauftraining durchführen zu können. Um das Herz-Kreislaufsystem den gemäss den Erkenntnissen der Trainingswissenschaft richtigen Belastungen zu unterziehen, muss es möglich sein, über längere Zeit mit einem signifikanten* Anteil der Gesamtkörpermus-kulatur entweder das eigene Körpergewicht zu bewegen (beispielsweise Laufen auf einem Laufband) oder einen externen Widerstand überwinden (beispielsweise Rudergerät) zu können.
* Ein signifikanter Anteil der Gesamtkörpermuskulatur beträgt gemäss den Erkenntnissen der Trainingswissenschaften ungefähr 20% und entspricht etwas mehr als der Muskulatur eines Beines.

Im Center muss mindestens ein Herz-Kreislauftrainingsgerät vorhanden sein, bei dem ein externer Widerstand überwunden und nicht das eigene Körpergewicht bewegt wird.

Platzierung der Herzkreislauftrainingsgeräte

Falls der Gerätepark des Centers für Herz-Kreislauftraining über Geräte gemäss der Normenreihe SN EN ISO 20957ff. und SN EN 957:Teil 6 verfügt, müssen diese im Center auch gemäss dieser Normenreihe platziert werden:

  • Die für stationäre Trainingsgeräte zur Verfügung stehende Trainingsfläche muss die ungestörte Funktionalität aller Geräte bei gleichzeitiger Benützung zulassen.
  • Die für stationäre Trainingsgeräte zur Verfügung stehende Trainingsfläche muss den ungestörten Zugang zu allen Geräten bei gleichzeitiger Benützung zulassen.
  • Stationäre Trainingsgeräte müssen standsicher aufgestellt sein.
  • Bei Laufbändern gemäss SN EN 957:Teil 6 muss bei deren Benutzung hinter dem Gerät ein Sicherheitsbereich (Sturzraum) von mindestens 2‘000 mm Länge und einer Breite, die mindestens jener des Geräts entspricht, sichergestellt sein.

Wartung der Trainingsgeräte

Das Center ist verpflichtet, alle Wartungstätigkeiten bezüglich der Trainingsgeräte für das Muskel-Skelett- bzw. Kraft- sowie für das Herz-Kreislauftraining in einem schriftlichen Wartungsplan festzuhalten und gemäss diesem Plan durchzuführen oder von einer Reinigungsfirma durchführen zu lassen.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung „Wartung der Trainingsgeräte“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Verfügung gestellt.

Sonderbestimmung Ethik-Code

Das Center muss über einen Ethik-Code mit untenstehenden Mindestinhalten verfügen und diesen öffentlich zugänglich und gut sichtbar kommunizieren.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, wird zur Anforderung „Sonderbestimmung Ethik-Code“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens ein Musterdokument zur Verfügung gestellt.

Promotion eines gesunden Lebensstils

Training in Fitness- und Trainingscentern ist – wissenschaftlich mit hoher Evidenz belegt – in hohem Masse gesundheitsfördernd. Allerdings gehört nicht nur die Integration von regelmässiger körperlicher Aktivität wie Fitnesstraining in den Alltag, sondern auch das Fehlen von gesundheitsschädigendem Arzneimittelmissbrauch zu den wesentlichsten Kennzeichen eines gesunden Lebensstils. Unsere Leistungsgesellschaft hat nämlich auch dazu geführt, dass der Begriff „Gesundheit“ einen Bedeutungswandel durchlaufen hat. Mit Gesundheit wird zunehmend auch Leistungsfähigkeit, Jugendlichkeit und Attraktivität as-soziiert. Als direkte Folge davon verzeichnen die westlichen Gesellschaften einen signifi-kanten Anstieg des Missbrauchs von Medikamenten und Arzneimitteln, welche das Errei-chen physischer Attraktivität erleichtern und insbesondere auch von psychoaktiven Sub-stanzen, welche die intellektuelle Leistungsfähigkeit und die psychische Resilienz erhöhen sollen (siehe auch Anhang „Promotion eines gesunden Lebensstils“).

Aus diesen Gründen gehört es im Rahmen der Fürsorgepflicht und der Promotion eines gesunden Lebensstils mit zu den Kernaufgaben eines Fitness- und Trainingscenter, seinen Kunden und insbesondere den Jugendlichen unter ihnen auch bezüglich Arzneimittelmissbrauchs eine sichere Umgebung zu bieten. Dazu muss das Center über eine schriftliche Unternehmensphilosophie bezüglich Arzneimittelmissbrauchs mit mindestens folgenden Inhaltspunkten verfügen:

  1. Grundsatzerklärung
  2. Anwendungsbereich
  3. Rechtsgrundlagen / Normative Verweise
  4. Begriffe und Definitionen
  5. Massnahmen und Verantwortlichkeiten
  6. Datum des Inkrafttretens

Die Unternehmensphilosophie bezüglich Arzneimittelmissbrauchs muss für die Kunden zugänglich kommuniziert werden.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, wird zur Anforderung „Promotion eines gesunden Lebensstils“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens ein Musterdokument zur Verfügung gestellt.

Sonderräumlichkeiten

Sonderräumlichkeiten, die für den Trainingsbetrieb und die Sicherstellung des Funktionierens der Rettungskette nicht relevant sind, müssen während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten abgeschlossen sein.

FAQ

Allgemeine Fragen

Was muss ich machen, damit ich mein Center zertifizieren lassen kann?

Das ist zwar nicht direkt eine Frage zur Norm, aber die Voraussetzung für eine Zertifizierung Ihres Centers ist die Einhaltung der Kriterien gemäss der Sicherheitsnorm FitSafe. Die Zertifizierungsinstitution QualiCert führt die Zertifizierungen nach FitSafe durch. Einfach diesen Link anklicken, Formular herunterladen, ausfüllen und gescannt an info@qualicert.ch  zurückschicken. Nicht vergessen, die Fragebogengebühr zu begleichen!

Wie lange dauert das Erst-Zertifizierungsverfahren?

Die Zertifizierungsinstitution QualiCert stellt auf seiner Website unter diesem Link eine genaue Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens zum Download zur Verfügung. Aus der Beschreibung wird sofort ersichtlich, dass die Dauer des Verfahrens zum grössten Teil vom zeitlichen Aufwand, den ein Fitnesscenter zu investieren bereit ist, abhängt.

Wie hoch sind die Zertifizierungsgebühren?

Die Zertifizierungsgebühren sind abhängig von der Grösse bzw. der Grössenkategorisierung des Fitnesscenters. Unter Grössenkategorisierung_FitSafe_dt sowie Kategorisierung_Detailbestimmungen_FitSafe_dt finden Sie alle wesentlichen Informationen. Über die Gebühren gibt natürlich die Zertifizierungsinstitution Auskunft und zwar auf der QualiCert-Website.

Wie ist der Zahlungsablauf?

Auf der Website der Zertifizierungsinstitution QualiCert ist die Beschreibung des Verfahrens unter diesem Link downloadbar. In der Beschreibung ist der Zahlungsablauf detailliert beschrieben.

Zahlen die Krankenversicherer ihre Beiträge auch bei einer Zertifizierung nach der Norm „FitSafe“?

Ja, die Krankenversicherer zahlen genau gleich wie bei einer Zertifizierung nach den Qualitop-Anforderungen. Die entsprechenden Leistungen sind auf der QualiCert-Website downloadbar.

Öffnungszeiten und Betreuung

Was wird unter betreuten Öffnungszeiten verstanden?

Als betreut gelten Trainingsstunden, während denen die grössenabhängig vorgeschriebene Mindestdotation an Einsatzstunden von qualifizierten Mitarbeiter/innen erreicht wird und ausserdem stets mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit einem gültigen BLS-AED-Ausweis im Center anwesend ist und die Betreuung sicherstellt.

Was wird unter beaufsichtigten Öffnungszeiten verstanden?

Als beaufsichtigt gelten Trainingsstunden, während denen zwar die grössenabhängig vorgeschriebene Mindestdotation an Einsatzstunden von qualifizierten Personal nicht erreicht wird, aber doch mindestens ein/e Mitarbeiter/in im Auftrag des Centers im Center anwesend ist und die Beaufsichtigung sicherstellt.

Was wird unter unbeaufsichtigten Öffnungszeiten verstanden?

Als unbeaufsichtigt gelten Trainingsstunden, während denen keine Person physisch im Center anwesend ist, die im Rahmen eines Arbeits- oder Auftragsverhältnisses mit dem Center die Beaufsichtigung/Betreuung der trainierenden Kunden wahrnimmt.

Wie viele betreute/beaufsichtigte Stunden muss ich als Fitnesscenter vorweisen können und wie werden diese berechnet?

Die Anzahl der betreuten Trainingsstunden, die vorgewiesen werden müssen, ist abhängig von der Anzahl der gesamthaft angebotenen Trainingsstunden pro Woche. Das genaue Verhältnis von betreuten zu beaufsichtigten od. unbeaufsichtigten Trainingszeiten kann aus der Tabelle unter dem Link Betreute_zu_nicht_betreuten_Zeiten_FitSafe_dt entnommen werden.

In welcher Form muss ich das Verhältnis der betreuten zu beaufsichtigten/unbeaufsichtigten Stunden kommunizieren?

Es muss nicht das Verhältnis der betreuten zu beaufsichtigten/unbeaufsichtigten Stunden kommuniziert werden, sondern einerseits jene Öffnungszeiten, während denen die Kunden betreut werden, und andererseits die Öffnungszeiten, während denen nur eine Beaufsichtigung oder gar keine Beaufsichtigung stattfindet. Diese Kommunikation muss eindeutig und öffentlich zugänglich sein – also beispielsweise auf der Website.

Mitarbeiter und Qualifikationen

Wann ist ein BLS-AED Ausweis gültig?

Die BLS-AED-Ausbildung ist dann gültig, wenn

  1. sie im laufenden Jahr oder in einem der beiden Vorjahre ausgestellt wurde,
  2. auf dem Ausweis kein explizites Gültigkeitsende vermerkt ist, dass vor dem tagesaktuellen Datum liegt
    und
  3. wenn der Ausweis von einer Ausbildungsinstitution ausgestellt wurde, die SRC-zertifiziert ist oder deren BLS-AED-Lehrgang über das „European CPR-AED Certificate“ vom First Aid Education Euro-pean Network gemäss den Richtlinien des European Red Cross/Red Crescent Guidelines (ECAC) verfügt und die entsprechenden Ausweise das ECAC-Logo tragen oder über eine vergleichbare Qualifikation ausweist.

Wie lange ist der BLS-AED Ausweis gültig?

Der BLS-AED Ausweis ist zwei Jahre gültig. Praktisch gelten folgende Regel. Die BLS-AED-Ausbildung ist dann gültig, wenn

  1. sie im laufenden Jahr oder in einem der beiden Vorjahre ausgestellt wurde,
  2. auf dem Ausweis kein explizites Gültigkeitsende vermerkt ist, dass vor dem tagesaktuellen Datum liegt.

Anforderung AED (Automatischer Externer Defibrillator)

Was für einen Defibrillator benötige ich als Center?

Der Defibrillator muss den Detailbestimmungen für Defibrillatoren entsprechen. Diese sind unter dem Link Detailbestmmungen_AED_FitSafe_dt ersichtlich.

Anforderung Zutrittssystem

Welche Anforderung muss ein Zutritt System im Fitnesscenter gemäss der Norm erfüllen?

Das Center muss über ein Zutrittssystem verfügen, welches durch Autorisierung, Authentisierung und Authentifizierung sicherstellt, dass während unbeaufsichtigter Trainingszeiten nur berechtigte Personen Zutritt zu den Trainingsräumlichkeiten erhalten.

Ein Badge autorisiert. Wenn der Badge einer festen Person zugeordnet ist, authentisiert er auch noch. Wenn schliesslich überprüft werden kann, dass es sich beim Träger des autorisierenden und authentisierenden Badge’s auch tatsächlich um die richtige Person handelt, dann ist diese Person authentifiziert. So ist es beispielsweise nicht möglich, dass Herr Meier mit dem Badge von Herrn Müller Zutritt hat.

Anforderung Kameraüberwachung

In welchem Umfang muss ich als Fitnesscenter eine Kameraüberwachung installieren?

Die Trainingsräumlichkeiten müssen während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten umfassend (= 100% der zugänglichen Trainingsräumlichkeiten) kameraüberwacht sein. Die Eingänge zu den Umkleideräumlichkeiten müssen ebenfalls eingesehen werden können.

Anforderung 24- Stunden- Notfallsystem

Was ist ein 24- Stunden-Notfallsystem?

Auch wenn sämtliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind, bleibt ein Restrisiko für medizinische Notfälle. Bei solchen Ereignissen muss es völlig unabhängig von der Uhrzeit möglich sein, schnell und einfach die richtigen Stellen zu alarmieren. Ein 24-Stunden-Notfallsystem tut genau das.

Einzureichende Dokumente hinsichtlich einer gewünschten Zertifizierung

Gibt es Mustervorlagen bezüglich der einzureichenden Dokumente?

Ja, diese Mustervorlagen erhält ein Center, das sich zur Zertifizierung entschlossen hat, von der Zertifizierungsinstitution QualiCert zur Verfügung gestellt.

Was muss in der Unternehmensphilosophie zum Thema «Missbrauch von Arzneimitteln» festhalten?

Die Fürsorgepflicht und Promotion eines gesunden Lebensstils gehört mit zu den Kernaufgaben eines Fitness- und Trainingscenters. Gerade auch seinen Kunden und insbesondere den Jugendlichen unter ihnen bezüglich Arzneimittelmissbrauchs eine sichere Umgebung zu bieten. Dazu muss das Center über eine schriftliche Unternehmensphilosophie bezüglich Arzneimittelmissbrauchs mit mindestens folgenden Inhaltspunkten verfügen:

a) Grundsatzerklärung
b) Anwendungsbereich
c) Rechtsgrundlagen / Normative Verweise
d) Begriffe und Definitionen
e) Massnahmen und Verantwortlichkeiten
f) Datum des Inkrafttretens

Die Unternehmensphilosophie bezüglich Arzneimittelmissbrauchs muss für die Kunden zugänglich kommuniziert werden.

Ein Center, das sich zur Zertifizierung entschlossen hat, erhält von der Zertifizierungsinstitution QualiCert eine Vorlage zur Verfügung gestellt.

Wo kann ich einen wissenschaftlich fundierten Gesundheitsfragebogen erhalten?

Einen wissenschaftlich fundierten Gesundheitsfragebogen erhält das Center – sofern es sich zur Zertifizierung entschlossen hat – von der Zertifizierungsinstitution QualiCert.

Was sind Richtlinien für die Weiterbehandlung der Kunden nach Vorliegen des Ergebnisses der Risikoabklärung?

Ein Center, das sich zur Zertifizierung entschlossen hat, erhält von der Zertifizierungsinstitution QualiCert entsprechende Mustervorlagen zur Verfügung gestellt.

Zertifizierung

Neutralität und Unabhängigkeit
Zertifizierungen nach der Norm FitSafe werden durch QualiCert durchgeführt. FitSafe selbst führt keine Zertifizierungen durch; denn FitSafe ist eine Norm und keine Zertifizierungsinstitution. QualiCert hingegen erfüllt die Anforderungen an eine neutrale und unabhängige „Dritte Partei“. Diese Anforderungen sind in der Norm SN EN ISO 17065:2012 festgehalten.
Die wesentlichen Anforderungen sind:

  • Kompetenz als Prüfungsinstitution
    QualiCert ist seit fast 25 Jahren als Zertifizierungsinstitution in der Fitnessbranche tätig und ist damit bezüglich der Überprüfung und Zertifizierung von Fitness- und Trainingscentern weit über die Schweiz und Europa hinaus Marktführer.
  • Nachweis eines validen und objektiven Verfahrens
    Die QualiCert-Prüfverfahren haben sich in über 30‘000 Überprüfungen vor Ort bewährt. Die Verfahren sind absolut objektiv und zur Senkung der Fehlerwahrscheinlichkeit auch digitalisiert.
  • Keine wirtschaftliche Tätigkeit in der Branche, in welcher zertifiziert wird
    Weder die QualiCert AG noch seine Mitarbeiter/innen sind in der Fitness- und Trainingscenterbranche ausser mit den Zertifizierungen in keiner Weise wirtschaftlich tätig.

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    Die Norm „FitSafe“ wird verwaltet und gepflegt durch:
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