FitSafe bild Kriterien

Die Kriterien

Im Folgenden werden die wichtigsten Anforderungen der Norm Fit[Safe] zusammengefasst. Weitere detaillierte Informationen zu allen Anforderungen, einschließlich präziser Erklärungen, erhalten Sie zu Beginn des Zertifizierungsprozesses.

Für allgemeine Fragen und Anregungen zur Norm können Sie sich gerne an den Verein für Qualität bei Training und Bewegung (QTB) oder an die Zertifizierungsinstitution QualiCert wenden.

Die Kriterien/Anforderungen

Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung

Der Rechtsträger von Angeboten, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, muss nachweisen, dass die relevanten Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG) eingehalten werden. Dies umfasst:

  • Datenschutzrichtlinien: Implementierung und Dokumentation von Richtlinien, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Datensicherheitsmaßnahmen: Einführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch.
  • Datenverarbeitungsverträge: Abschluss von Verträgen mit Drittanbietern, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, um die Einhaltung der Datenschutzanforderungen sicherzustellen.
  • Schulung und Sensibilisierung: Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden zum Thema Datenschutz sowie Sicherstellung, dass die Datenschutzrichtlinien im Arbeitsalltag beachtet werden.
  • Transparenz und Informationspflicht: Gewährleistung der Transparenz gegenüber den Kunden hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich der Bereitstellung von verständlichen Datenschutzerklärungen.

Falls sich ein Fitnesscenter für eine Zertifizierung entscheidet, wird im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens eine entsprechende Erklärung zur Unterzeichnung zugestellt.

Kundenvertrag, Vertragswesen und offizielle Nachweise

  • Nachweis der Rechtsform: Das Center muss seine Rechtsform durch einen aktuellen Handelsregisterauszug dokumentieren.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Das Center ist verpflichtet, eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten.
  • Transparente Informationspflicht: Das Center muss sicherstellen, dass Kunden vor Vertragsunterzeichnung umfassend über das Angebot informiert werden. Dies umfasst eine detaillierte Einsicht in den Vertrag sowie Hinweise zu Themen wie Vertragsunterbrechung, Abo-Verlängerung oder Time-Stopp. Diese Informationen müssen sowohl schriftlich als auch mündlich bereitgestellt werden.
  • Die Kundenvertragsdetails müssen der Zertifizierungsstelle offengelegt werden.


Beziehung zu Umgang mit den Kunden

Die Beziehung zu und der Umgang mit den Kunden bilden nicht nur die Grundlage für die Festlegung der Personalquantität in Abhängigkeit von den Gesamtöffnungszeiten eines Centers, sondern auch für die personellen Qualifikationsvoraussetzungen. Es lassen sich folgende Arten der Beziehung und des Umgangs mit den Kunden unterscheiden:

  • Beaufsichtigung vor Ort: Diese erfolgt, wenn eine Person, die im Notfallmanagement kompetent ist und physisch im Center anwesend ist, bei Notfällen (medizinisch oder Feuer) die richtigen Maßnahmen ergreifen kann.
  • Betreuung vor Ort: Diese erfolgt, wenn eine Person, die im Notfallmanagement kompetent ist und physisch im Center anwesend ist, nicht nur bei Notfällen (medizinisch oder Feuer) die richtigen Maßnahmen ergreifen, sondern aufgrund ihrer Trainingskompetenz (mindestens NQR-Stufe 3) auch die trainierenden Kunden auf Anfrage oder bei beobachteten Trainingsfehlern eigeninitiativ fachmännisch beraten kann.
  • Fernbeaufsichtigung: Diese erfolgt, wenn eine im Notfallmanagement kompetente Person, die im Auftrag des Centers handelt, auf der Basis von Echtzeit-Kamerabildern (nicht aufgezeichneten) bei Notfällen (medizinisch oder Feuer) die richtigen Maßnahmen einleiten kann.
  • Fernbetreuung: Diese erfolgt, wenn eine im Notfallmanagement kompetente Person, die im Auftrag des Centers handelt, auf der Basis von Echtzeit-Kamerabildern (nicht aufgezeichneten) nicht nur bei Notfällen (medizinisch oder Feuer) die richtigen Maßnahmen ergreifen, sondern aufgrund ihrer Trainingskompetenz (mindestens NQR-Stufe 3) auch die trainierenden Kunden auf Anfrage oder bei beobachteten Trainingsfehlern eigeninitiativ fachmännisch beraten kann. Hierzu ist eine Zwei-Wege-Kommunikation notwendig.
  • Überwachung: Diese findet statt, wenn zwar keine Person im Center oder aus der Ferne den Zugang zum Center und die Trainingsbereiche über Kamerabilder überwacht, aber sichergestellt ist, dass der Zugang über ein System mit Autorisierung, Authentifizierung und Authentisierung kontrolliert wird und die Trainingsbereiche mittels Kamera überwacht werden. Die aufgezeichneten Bilder können maximal 72 Stunden rückblickend von einem limitierten Personenkreis eingesehen werden.


Mindestwochenzahl betreuter Trainingsstunden

Die gesamte Wochenöffnungszeit in Stunden ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt. Der Hauptabschnitt „Öffnungszeiten mit Personal“ wird weiter in vier Unterabschnitte unterteilt.

Hauptabschnitte:

  • Öffnungszeit ohne Personal: Diese ergibt sich aus den Gesamtöffnungsstunden abzüglich der Öffnungsstunden mit Personal.
  • Mindestöffnungszeiten mit Personal: Diese orientieren sich an der Gesamtwochenöffnungszeit und betragen durchschnittlich 25%. Die Berechnung ist jedoch nicht direkt prozentual. Bei Fitnesscentern mit längeren Öffnungszeiten, wie beispielsweise 168 Stunden pro Woche (7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag), gelten andere Werte. Die Zertifizierungsinstitution stellt dem Center ein Chart zur Berechnung zur Verfügung.

Unterabschnitte mit Personal:

  • Betreuung vor Ort: Öffnungsstunden mit Betreuung durch trainings- und notfallkompetentes Personal vor Ort. Es müssen mindestens 15 Wochenstunden mit trainings- und notfallkompetentem Personal vor Ort angeboten werden. Diese Stunden müssen auf die 5 Werktage verteilt und für die Kunden zugänglich kommuniziert werden.
  • Beaufsichtigung vor Ort: Öffnungsstunden mit Beaufsichtigung durch lediglich notfallkompetentes Personal vor Ort.
  • Fernbetreuung: Öffnungsstunden mit fernbetreuendem, trainings- und notfallkompetentem Personal.
  • Fernbeaufsichtigung: Öffnungsstunden mit fernbeaufsichtigendem, aber lediglich notfallkompetentem Personal.

Die verbleibenden Wochenstunden mit Personal, nach Abzug der Mindestanzahl von 15 Wochenstunden mit Betreuung vor Ort, können vom Center nach Belieben unter den drei verbleibenden Arten des Personaleinsatzes (Beaufsichtigung vor Ort, Fernbetreuung und Fernbeaufsichtigung) geplant und umgesetzt werden.


Personalanforderungen für die Beziehung zu und den Umgang mit Kunden

  • Personalanforderungen für die vor Ort betreuten Öffnungszeiten Die Mindestanzahl an Wochenstunden mit Betreuung vor Ort muss stets durch mindestens eine Person mit einer Qualifikation gemäß NQR-CH-Stufe 3 sowie einem gültigen AED-BLS-Ausweis abgedeckt werden.
  • Personalanforderungen für die vor Ort beaufsichtigten Öffnungszeiten Vor Ort beaufsichtigte Öffnungszeiten müssen von mindestens einer Person mit einem gültigen AED-BLS-Ausweis abgedeckt werden.
  • Personalanforderungen für die fernbetreuten Öffnungszeiten Die Fernbetreuung der Öffnungszeiten muss durch mindestens eine Person mit einer Qualifikation gemäß NQR-CH-Stufe 3 sowie einem gültigen AED-BLS-Ausweis erbracht werden.
  • Personalanforderungen für die fernbeaufsichtigten Öffnungszeiten Die Fernbeaufsichtigung der Öffnungszeiten muss durch mindestens eine Person mit einem gültigen AED-BLS-Ausweis erbracht werden.
  • Weitere Personalanforderungen Das Center muss mindestens eine Person mit einer Qualifikation gemäß NQR-CH-Stufe 4 für mindestens 15 Wochenstunden entweder vertraglich beschäftigen oder per vertraglichem Mandat verpflichten.

Hygiene und Reinlichkeit

Das Center ist verpflichtet, sämtliche Reinigungstätigkeiten für die Infrastrukturen (Trainingsbereiche, Umkleide- und Sanitärräumlichkeiten, Rezeptions- und Thekenbereich einschließlich der Böden) sowie für die Trainingsgeräte im Bereich Muskel-Skelett- und Krafttraining sowie Herz-Kreislauftraining in einem schriftlichen Reinigungsplan festzuhalten.

  • Reinigungsplan: Ein schriftlicher Reinigungsplan muss erstellt und regelmäßig aktualisiert werden, um alle erforderlichen Reinigungsintervalle und -massnahmen abzubilden.
  • Durchführung: Die Reinigungen müssen gemäß dem Plan durchgeführt werden, wobei sowohl eigenes Personal als auch externe Dienstleister in Betracht kommen.
  • Protokollierung: Alle Reinigungstätigkeiten müssen dokumentiert und gemäß dem Plan protokolliert werden, um eine lückenlose Nachverfolgung sicherzustellen.

Falls sich ein Center für eine Zertifizierung entscheidet, werden im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Anforderung „Hygiene und Reinlichkeit“ zur Verfügung gestellt.


Fluchtwege und Fluchttüren

  • Fluchtwege und Fluchttüren müssen gekennzeichnet und freigehalten sein. 
  • Die Fluchttüren müssen von innen unverschlossen sein.

Temperatur und Luftfeuchtigkeit

Bei Verhältnissen, die aufgrund der herrschenden Temperatur und Luftfeuchtigkeit gemäß wissenschaftlichen Erkenntnissen die Thermoregulation beim Training beeinträchtigen, muss das Center auf dieses Gefährdungspotential hinweisen.

Gesundheitsbezogene Risikoabklärung

Das Center muss jedem Kunden und jeder Kundin eine gesundheitsbezogene Risikoabklärung mit einem geeigneten Gesundheitsfragebogen anbieten. 

Entschließt sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Anforderung „Gesundheitsbezogene Risikoabklärung“ zur Verfügung gestellt.

Handlungsanweisung zur gesundheitsbezogenen Risikoabklärung

Das Center muss über eine schriftlich dokumentierte, standardisierte Handlungsanweisung verfügen, die alle weiteren Behandlungsschritte mit den Kunden in Abhängigkeit von der Ablehnung oder Annahme des Angebotes für eine gesundheitsbezogene Risikoabklärung zur Feststellung der medizinischen Trainingsunbedenklichkeit festhält.

Entschließt sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Anforderung „Handlungsanweisung zur gesundheitsbezogenen Risikoabklärung“ zur Verfügung gestellt.

Sicherstellen der Trainingskompetenz

Das Fitnesscenter muss sicherstellen, dass die Kunden über die notwendige Trainingskompetenz verfügen. Diese ist gewährleistet, wenn die Kunden die Trainingsgeräte vorschriftsgemäß nutzen und sowohl die Trainingsbelastungen als auch die Übungsauswahl (Trainingsprogramm) korrekt ausführen können.


Instrumente zur Sicherstellung der Trainingskompetenz

Zur Sicherstellung der Trainingskompetenz muss das Center über eine schriftlich dokumentierte, standardisierte Handlungsanweisung verfügen. Diese Handlungsanweisung legt fest, welche Schritte zur Überprüfung der von den Kunden angegebenen Trainingskompetenz erforderlich sind und wie die Trainingskompetenz durch Instruktion und Anweisung aufgebaut wird.

Entschließt sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Anforderung „Instrumente zur Sicherstellung der Trainingskompetenz“ zur Verfügung gestellt.

Notfallkompetenz beim Notfallmanagement mit anwesendem Personal

Das Center muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter muss ausdrücklich als verantwortliche Person (Emergency Manager) für die Organisation und Planung der Notfallmaßnahmen sowie für die notwendigen organisatorischen, infrastrukturellen und materiellen Vorbereitungen während der betreuten Öffnungszeiten bestimmt und schriftlich bei QualiCert gemeldet werden.
  • Diese Notfallverantwortliche Person muss im Center weisungsbefugt für Notfallangelegenheiten sein.
  • Allen anderen Mitarbeitenden des Centers muss die Notfallverantwortliche Person bekannt sein.
  • Während der betreuten Trainingszeiten muss immer mindestens ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit gültiger BLS-AED-Ausbildung physisch im Center anwesend sein. Diese Person muss jedoch nicht zwingend Trainer oder Instruktor sein oder auf der Trainingsfläche arbeiten.
  • Das Fitnesscenter ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Originalen oder Kopien der gültigen BLS-AED-Ausweise der Mitarbeiter zu führen, die für die BLS-AED-Präsenz während den betreuten Öffnungszeiten zuständig sind. Dieses Verzeichnis muss bei Überprüfungen bereitgehalten werden.

Eine BLS-AED-Ausbildung ist gültig, wenn sie nicht älter als zwei Jahre ist und von einer SRC-zertifizierten Ausbildungsinstitution oder einer vergleichbaren autorisierten Stelle ausgestellt wurde.



Notfallorganisation beim Notfallmanagement mit anwesendem Personal

  • Für die personelle Organisation im Notfall muss im Center ein schriftlicher Gesamtmaßnahmenplan für medizinische Notfälle sowie für Feuernotfälle vorliegen.
  • Falls bei einem medizinischen Notfall oder Feuernotfall zwei oder mehr Personen, die im Dienste des Centers stehen oder in dessen Auftrag handeln, anwesend sind, muss der Gesamtmaßnahmenplan in zwei separate Teilmaßnahmenpläne unterteilt werden: einen für medizinische Notfälle und einen für Feuernotfälle.
  • Rollenaufteilung und Antizipation: Bei zwei oder mehr anwesenden Mitarbeitern müssen die im Notfall auszuführenden Handlungen auf zwei fest vorgegebene Rollen verteilt werden. Eine standardisierte Maßnahme zur Antizipation der erforderlichen Handlungen muss in die Arbeitsabläufe integriert werden und von den Mitarbeitern zu Beginn ihrer Schicht nachweislich angewendet werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Centerpersonal bereits bei Arbeitsaufnahme mit den möglichen Notfallhandlungen vertraut ist, beispielsweise durch Rollenkarten oder Kärtchen im Kreditkartenformat.

Entschließt sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterialien zur Anforderung „Notfallorganisation beim Notfallmanagement mit anwesendem Personal“ zur Verfügung gestellt.

Notfalltraining, Notfälle und Protokollierung

  • Es müssen jährlich mindestens zwei Notfalltrainings durchgeführt werden, die mindestens drei Monate auseinanderliegen. Diese Trainings müssen protokolliert und die Protokolle archiviert werden. Eines der beiden Notfalltrainings muss die Anwendung des Automatischen Externen Defibrillators (AED) umfassen.
  • Das Center muss alle tatsächlich eintretenden Notfälle protokollieren und die Protokolle archivieren.
  • Für die Protokollierung von Notfalltrainings und tatsächlichen Notfällen müssen entsprechende Protokollvorlagen verfügbar sein.

Entschließt sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterialien zur Anforderung „Notfalltraining, Notfälle und Protokollierung“ zur Verfügung gestellt.

Notfallapotheke

  • Das Fitnesscenter muss über eine Notfallapotheke bzw. einen Notfallkoffer verfügen, der mit den vorgeschriebenen Inhalten für verschiedene Notfallsituationen bestückt ist. 
  • Die Notfallapotheke muss ein Wartungsprotokoll führen, das mindestens alle drei Monate aktualisiert wird.

Bei Beginn der Zertifizierung erhalten Sie von der Zertifizierungsinstitution die detaillierte Inhaltsliste für die Notfallapotheke.

Automatischer Externer Defibrillator (AED)

  • Das Fitnesscenter muss über einen Automatischen Externen Defibrillator (AED) verfügen, der gut sichtbar und für alle leicht zugänglich platziert ist.
  • Weitere Anforderungen und Detailbestimmungen zum Gerät und dessen Gebrauch werden Ihnen zu Beginn der Zertifizierung von der Zertifizierungsinstitution zugesandt.

Alarmierungsausstattung und weiteres Notfallmaterial

Für das Notfallmanagement muss im Center folgendes Material vorhanden sein:

  • Ein kabelloses Telefon, Rufsystem oder ein Notfallknopf, der über einen mobilen oder Festnetz-Telefonanschluss verbunden ist.
  • Gut sichtbar angebrachte, relevante Telefonnummern für den Notfall: Diese Telefonnummern müssen von allen Telefonen aus sichtbar oder direkt auf den Telefonen angebracht sein.
  • In der Nähe der Telefone muss ein leicht lesbares Meldeschema mit einer Wegbeschreibung zum Fitnesscenter für die Rettungskräfte angebracht sein.

Das Meldeschema muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Adresse des Fitnesscenters
  • Genaue Zufahrt zum Fitnesscenter auf den letzten 100 Metern
  • Exakte Lage des Eingangs

Entschließt sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterialien zur Anforderung „Alarmierungsausstattung und weiteres Notfallmaterial“ zur Verfügung gestellt.

Notfallinfrastruktur

Das Center muss sicherstellen, dass:

  • Aus jedem Trainingsbereich bzw. Trainingsraum Hilfe herbeigerufen werden kann. Hilfsmittel zur Herbeirufung von Hilfe können beispielsweise eine direkte Telefonlinie, ein Alarmknopf, eine Trillerpfeife, eine Gegensprechanlage oder ein Rufsystem sein.
  • Ein mit einer Trage zugänglicher Lagerungsbereich entweder vorhanden oder innerhalb einer Minute bereitstellbar ist. Falls der Lagerungsbereich abschließbar ist, darf er entweder nicht abgeschlossen werden oder die Schlüsselzugänglichkeit muss gewährleistet sein.

Notfallmanagement während unbetreuter Trainingsstunden

  • Während unbetreuter Trainingszeiten, in denen kein im Dienste des Centers stehendes oder in dessen Auftrag handelndes Personal im Center anwesend ist, zielen alle Anforderungen darauf ab, das Risiko weiter zu minimieren und das Funktionieren der Rettungskette „Entdecken – Alarmieren – Intervenieren“ sicherzustellen. 
  • Wichtige Anforderungen hierfür sind in den folgenden fünf Abschnitten aufgeführt.

Kameraüberwachung

  • Bietet ein Center unbeaufsichtigte Trainingszeiten an, müssen 100 % der zugänglichen Trainingsräume kameraüberwacht werden. 
  • Auch die Eingänge zu den Umkleideräumen müssen mit Kameras überwacht werden, wobei jedoch keine Einsicht in die Garderobenbereiche gewährt werden darf.
  • Die Kameraüberwachung muss den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Datenschutzbestimmungen entsprechen. Die Aufzeichnungen der Kamerabilder sind gemäß den Datenschutzvorschriften nach Ablauf der maximalen Aufbewahrungsdauer zu löschen.
  • Die Zertifizierungsinstitution berücksichtigt begründete Anpassungen dieser Anforderungen, wenn bereits entsprechende gesetzliche Bestimmungen oder andere Verordnungen bestehen.

Die Zertifizierungsinstitution stellt Ihnen einen schriftlichen Ratgeber zur Verfügung, der erklärt, wie die Kameraüberwachung rechtskonform in Ihrem Fitnesscenter umgesetzt werden kann.

24-Stunden-Notfall-Alarmierungssystem

Für die Alarmierung im Rahmen der Rettungskette „Entdecken – Alarmieren – Intervenieren“ muss das Center ein 24-Stunden-Notfall-Alarmierungssystem bereitstellen, das folgende Elemente umfasst:

  • Ein kabelloses Telefon, ein Rufsystem oder ein Notfallknopf, der über einen mobilen oder Festnetz-Telefonanschluss verbunden ist.
  • Gut sichtbar angebrachte, relevante Telefonnummern für den Notfall, die von allen Telefonen aus sichtbar oder direkt auf den Telefonen angebracht sein müssen.
  • In der Nähe der Telefone ein leicht lesbares Meldeschema mit einer Wegbeschreibung zum Fitnesscenter für die Rettungskräfte.
  • Das Fitnesscenter muss ein Zutrittssystem haben, das durch Autorisierung, Authentisierung und Authentifizierung sicherstellt, dass während unbeaufsichtigter Trainingszeiten nur berechtigte Personen Zugang zu den Trainingsräumen erhalten.
  • Das Zutrittssystem muss in der Lage sein, unterschiedliche Kundengruppen zu bilden, um bestimmten Personengruppen (z.B. Minderjährigen aus Haftungsgründen, Personen mit medizinischen Einschränkungen oder unzureichender Trainingskompetenz) den Zutritt während unbeaufsichtigten Trainingszeiten zu verwehren.

Verhaltensvorschriften für unbeaufsichtigte Trainingszeiten

Das Center muss schriftliche Verhaltensvorschriften vorhalten, die als integrierte Vertragsbestandteile deklariert sind und darauf abzielen, das Risiko während unbeaufsichtigter Trainingszeiten zusätzlich zu minimieren.

Diese Vorschriften können unter anderem folgende Maßnahmen umfassen:

  • Einschränkungen bei der Nutzung von Trainingsgeräten mit höherem Gefährdungspotential.
  • Verbot bestimmter Trainingsformen mit erhöhtem Risiko, wie zum Beispiel Maximalversuche im Krafttraining.
  • Einweisungspflicht für alle Kunden in die Vorgehensweisen im Notfall während unbeaufsichtigter Trainingszeiten.
  • Zusätzliche Bedingungen für Abo-Kunden: Hinweis auf die gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung gemäß Art. 128 StGB, wenn sie während unbeaufsichtigter Trainingszeiten trainieren, in denen keine im Auftrag des Centers stehende Person anwesend ist, beispielsweise durch eine schriftliche Erklärung oder spezifische Haftungsausschlüsse.

Für weiterführende Verhaltensvorschriften sowie Sensibilisierungs- und Vorsorgemaßnahmen stellt die Zertifizierungsinstitution fundierte Vorschläge zur Verfügung.


Einweisung der Kunden für unbeaufsichtigte Trainingszeiten

Um das reibungslose Funktionieren der Rettungskette während unbeaufsichtigter Trainingszeiten sicherzustellen, muss das Center jede Person, die während dieser Zeiten trainieren darf, umfassend in den Ablauf der Rettungskette einweisen.
Für diese Einweisung muss eine schriftliche Anweisung vorhanden sein. Die Einweisung erfolgt mündlich und wird durch die Abgabe einer schriftlichen Anweisung begleitet.

Die Einweisung muss mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Alarmierung: Erklärung, wie und mit welchen Mitteln die zuständigen Stellen im Notfall alarmiert werden.
  • Hilfsmittelstandorte: Information über den Standort der verfügbaren Hilfsmittel wie Telefone oder das 24-Stunden-Notfall-Alarmierungssystem und deren Nutzung.
  • Interventionsinstrumente: Lage der Instrumente und Hilfsmittel zur Intervention, einschließlich des AED und der Notfallapotheke.
  • Verhaltensvorschriften: Übersicht der zusätzlichen Verhaltensvorschriften, die während unbeaufsichtigter Trainingszeiten gelten.

Ausstattungsanforderungen für den Trainingsgerätepark im Bereich Muskel-Skelett- und Krafttraining

Der Trainingsgerätepark und das Trainingskonzept des Centers muss die Durchführung eines ganzheitlichen Muskel-Skelett- und Krafttrainings gemäß den Erkenntnissen der Trainingslehre ermöglichen und die wesentlichen Grundbewegungen abdecken.

Mindestens folgende Bewegungen müssen abgedeckt sein:

a) Obere Extremität

  • Stossen (z.B. Bankdrücken)
  • Ziehen (z.B. Rudern sitzend)

b) Untere Extremität

  • Gesamtstreckung der Beine (z.B. Beinpresse)
  • Oberschenkelabduktion (z.B. Abduktion am Gerät / Kabelzug / TRX)
  • Oberschenkeladduktion (z.B. Adduktion am Gerät / Kabelzug / TRX)

c) Wirbelsäule

  • Lumbalextension (z.B. „Hyperextensions“)
  • Lumbal-Thoracalflexion (z.B. Situps / Abdominal Crunch am Gerät / Kabelzug / TRX)
  • Vertebralrotation (z.B. Torso-Rotation am Gerät / Kabelzug / TRX)

Die genannten Trainingsbewegungen und -übungen für die unteren und oberen Extremitäten können teilweise auch durch Kombinationen von zwei oder mehreren Eingelenksbewegungen abgedeckt werden.

Platzierung der Trainingsgeräte für das Muskel-Skelett- und Krafttraining

Wenn der Trainingsgerätepark des Centers Geräte gemäß der Normenreihe SN EN ISO 20957ff. umfasst – also Geräte, die während der Nutzung als Einheit nicht bewegt werden und entweder frei auf dem Boden stehen oder an Boden, Wand, Decke oder einem anderen festen Aufbau befestigt sind – müssen diese im Center gemäß den folgenden Anforderungen platziert werden:

  • Ungestörte Funktionalität: Die für stationäre Trainingsgeräte zur Verfügung stehende Trainingsfläche muss die ungestörte Funktionalität aller Geräte bei gleichzeitiger Nutzung ermöglichen.
  • Ungehinderter Zugang: Die Trainingsfläche muss den ungehinderten Zugang zu allen Geräten bei gleichzeitiger Benutzung ermöglichen.
  • Standsicherheit: Stationäre Trainingsgeräte müssen standsicher aufgestellt sein.

Ausstattungsanforderungen für den Gerätepark im Herz-Kreislauftraining

Der Trainingsgerätepark des Centers muss so ausgestattet sein, dass ein effektives Herz-Kreislauftraining ermöglicht wird. Um das Herz-Kreislaufsystem gemäß den Erkenntnissen der Trainingswissenschaft angemessen zu belasten, sollte es möglich sein, über längere Zeit einen signifikanten Anteil der Gesamtkörpermuskulatur* zu beanspruchen. Dies kann auf zwei Arten erfolgen:

  1. Bewegung des eigenen Körpergewichts: Zum Beispiel auf einem Laufband, Crosstrainer oder Stepper.
  2. Überwinden eines externen Widerstands: Zum Beispiel auf einem Rudergerät, Ergometer oder einem Kabelzuggerät.

*Ein signifikanter Anteil der Gesamtkörpermuskulatur bezieht sich auf den Teil der Muskulatur, der aktiv an einer körperlichen Bewegung beteiligt ist und somit zur Erreichung der Trainingsziele beiträgt. In der Regel wird angenommen, dass dieser Anteil mindestens 20 % der Gesamtkörpermuskulatur beträgt. Dies entspricht ungefähr der Muskulatur eines Beins oder einer bestimmten Muskelgruppe, die bei verschiedenen Übungen beansprucht wird.

Platzierung der Trainingsgeräte für das Herz-Kreislauftraining

Falls der Gerätepark des Centers für Herz-Kreislauftraining Geräte gemäß der Normenreihe SN EN ISO 20957ff. und SN EN 957: Teil 6 enthält, müssen diese im Center gemäß diesen Normen platziert werden:

  • Ungestörte Funktionalität: Die Trainingsfläche für stationäre Geräte muss so gestaltet sein, dass die ungestörte Funktionalität aller Geräte bei gleichzeitiger Benutzung gewährleistet ist.
  • Zugang zu Geräten: Die Trainingsfläche muss den ungestörten Zugang zu allen Geräten bei gleichzeitiger Benutzung ermöglichen.
  • Standsicherheit: Stationäre Trainingsgeräte müssen standsicher aufgestellt sein.
  • Sicherheitsbereich für Laufbänder: Bei Laufbändern gemäß SN EN 957: Teil 6 muss hinter dem Gerät ein Sicherheitsbereich (Sturzraum) von mindestens 2.000 mm Länge sowie eine Breite, die mindestens der Breite des Geräts entspricht, sichergestellt sein.

Wartung der Trainingsgeräte

Das Center ist verpflichtet, sämtliche Wartungstätigkeiten für die Trainingsgeräte im Bereich Muskel-Skelett- und Krafttraining sowie Herz-Kreislauftraining in einem schriftlichen Wartungsplan festzuhalten. Die Wartung muss gemäß diesem Plan entweder durch eigenes Personal oder durch eine spezialisierte Wartungsfirma durchgeführt werden.

  • Wartungsplan: Ein schriftlicher Wartungsplan muss erstellt und regelmäßig aktualisiert werden, um alle erforderlichen Wartungsintervalle und -massnahmen abzubilden.
  • Durchführung: Die Wartung muss gemäß dem Plan durchgeführt werden, wobei sowohl eigenes Personal als auch externe Dienstleister in Betracht kommen.
  • Protokollierung: Alle Wartungsaktivitäten müssen dokumentiert und gemäß dem Plan protokolliert werden, um eine lückenlose Nachverfolgung sicherzustellen.

Falls sich ein Center für eine Zertifizierung entscheidet, werden im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Anforderung „Wartung der Trainingsgeräte“ zur Verfügung gestellt.

Ethik-Code

Das Center muss über einen Ethik-Code verfügen, der die folgenden Mindestinhalte umfasst und diesen öffentlich zugänglich sowie gut sichtbar kommunizieren.

Mindestinhalte des Ethik-Codes:

  • Verhaltensgrundsätze: Klare Richtlinien zu ethischem Verhalten und Integrität, einschließlich der Verpflichtung zu fairen Geschäftspraktiken.
  • Gegenseitiger Respekt: Maßnahmen zur Förderung eines respektvollen und inklusiven Umfelds für Kunden, Mitarbeiter und Partner.
  • Vertraulichkeit: Richtlinien zum Schutz der persönlichen Daten und vertraulichen Informationen von Kunden und Mitarbeitern.
  • Gesundheits- und Sicherheitsstandards: Verpflichtungen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlbefindens der Kunden und Mitarbeiter.
  • Ethische Geschäftspraktiken: Grundsätze zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Wahrung der Transparenz in Geschäftsbeziehungen.

Veröffentlichung und Kommunikation: 

  • Der Ethik-Code muss öffentlich zugänglich und gut sichtbar kommuniziert werden, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Personen von den Ethik-Richtlinien Kenntnis nehmen können.

Falls sich ein Center für eine Zertifizierung entscheidet, wird im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens ein Musterdokument zur Anforderung „Sonderbestimmung Ethik-Code“ zur Verfügung gestellt.

Arzneimittelmissbrauch und Promotion eines gesunden Lebensstils

Training in Fitness- und Trainingscentern fördert nachweislich die Gesundheit. Neben regelmäßiger körperlicher Aktivität ist es ebenso wichtig, gesundheitsgefährdenden Arzneimittelmissbrauch zu vermeiden. Der Wandel des Gesundheitsbegriffs in der Leistungsgesellschaft hat zu einem Anstieg des Missbrauchs von Medikamenten zur Verbesserung von Attraktivität und Leistungsfähigkeit geführt.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht gehört es zur Kernaufgabe eines Fitness- und Trainingscenters, insbesondere Jugendlichen eine sichere Umgebung zu bieten und einen gesunden Lebensstil zu fördern. Hierfür muss das Center über eine schriftliche Unternehmensphilosophie zum Umgang mit Arzneimittelmissbrauch verfügen, die mindestens folgende Punkte umfasst:

  • Grundsatzerklärung
  • Anwendungsbereich
  • Rechtsgrundlagen / Normative Verweise
  • Begriffe und Definitionen
  • Maßnahmen und Verantwortlichkeiten
  • Datum des Inkrafttretens

Diese Unternehmensphilosophie muss für Kunden zugänglich kommuniziert werden.

Falls ein Center eine Zertifizierung anstrebt, wird im Verlauf des Verfahrens ein Musterdokument zur Anforderung „Promotion eines gesunden Lebensstils“ bereitgestellt.

Sonderräumlichkeiten

  • Sonderräumlichkeiten, die für den Trainingsbetrieb und die Aufrechterhaltung der Rettungskette nicht relevant sind, müssen während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten abgeschlossen bleiben. 
  • Diese Räume müssen so gestaltet sein, dass sie keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheitsmaßnahmen oder den Trainingsbetrieb haben.

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